Förderung von Unternehmensinvestitionen - neue regionale Impulse

Durch das vom Verein erarbeitete und von den institutionellen Akteuren mit getragene, kleinräumige Regionale Entwicklungskonzept ergeben sich neue Chancen zur Identifizierung und Nutzung verborgener regionaler Beschäftigungs- und Wachstumspotentiale in unserer Region. Der Verein sieht sich daher als Impulsgeber für Unternehmensinvestitionen und die Schaffung zukunftsfähiger und dauerhafter Arbeitsplätze. Schwerpunkte einer nachhaltigen "Wirtschaftsförderung" sind für uns Investitionen im Bereich von Landwirtschaft / Gastronomie / Tourismus. Zum Beispiel neue landwirtschaftliche Produkte die auch die touristische Attraktivität des Gebiets erhöhen und die Region nach außen präsentieren oder innovative und vernetzte Dienstleistungsangebote für Tourismus und Kultur, Kur- und Gesundheitseinrichtungen. Erwünscht sind ausdrücklich auch neue Formen der öffentlich-privaten Partnerschaft. Wenn Sie also eine gute Idee und dazu vielleicht auch ein unternehmerisches Konzept haben, sich selbständige machen wollen oder ihren Betrieb erweitern oder zukunftsfähig halten wollen, dann reden Sie mit uns. Auch wenn wir nicht der richtige Ansprechpartner sein sollten, wir helfen Ihnen weiter.


Verfahren zur Beurteilung
der Genehmigung von Förderanträgen

Laut Beschluss des Vorstandes der LAG Märkische Schweiz gelten in Verbindung mit allgemeinen "Bewertungskriterien" zur Projektauswahl, Evaluation und Entwicklungssteuerung von LEADER+ -Projekten für alle durch LEADER+ geförderten Projekte "Technischen Vorbemerkungen". Diese sollen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von (Bau)-Maßnahmen und zur Erhöhung ihrer Wirtschaftlichkeit bzw. der Minimierung von Folgekosten beitragen und so zu einer nachhaltigen Verwendung der Zuschüsse der Europäischen Union führen. Die Technischen Vorbemerkungen hinsichtlich der Verwendung nachhaltiger Baustoffe beinhaltet zum Beispiel den Ausschluss von Künstlichen Mineralfasern (KMF), Dämmstoffe aus Glas- und Steinwolle, Polyuretane und Isocyanate wie z. B. Schäume, Klebstoffe, schnellhärtende Farben und Lacke, halogenhaltige Materialien wie z. B. Fußbodenbeläge, Ummantelung von Elektroleitungen, Kunststoffrohre, Formaldehyde wie z. B. Spanplatten und Anstrichstoffe, Polystyrole wie z. B. Dämmstoffplatten.


Verfahrensgang eines LEADER+ -Projektes

Vorrangig werden Unternehmensinvestitionen gefördert, Vereinsprojekte wie auch kommunale Projekte können natürlich in Verbindung mit Unternehmensinvestitionen gefördert werden.

Ein beispielhafter Projektablauf
- Idee zu einem Projekt
- Bezug zum Regionalen Entwicklungskonzept (REK)
- Beratung mit der Geschäftsstelle
- Abstimmung mit dem Vorstand
- Projektbeschreibung (Informelle Abklärung mit AFLE durch Geschäftsstelle)
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit (Eigenmittel) klären
- Einreichung des Förderantrages gem. Leader+ -Richtlinie über die Geschäftsstelle an den Vorstand des Vereins
- Kriterien-Prüfung und Aufnahme des Projekts in das REK durch den Vorstand
- Vorstandsbeschluss zur Förderung des Projektes
- Zustimmung Regionalforum
- Einreichen des Antrages an das Amt für Ländliche Entwicklung (AFLE)
- Prüfung durch AFLE / ggf. nachreichen von Unterlagen
- Förderbescheid durch AFLE